Prüfungsschema

Strafausschließungs- / Strafaufhebungsgründe und Strafantrag

Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe + Strafantrag andere Strafverfolgungsvoraussetzungen §§ 142 IV, 158 I, 261, 306 StGB· § 123 II StGB · § 230 StGB · § 247 StGB · § 248 StGB · § 158 StPO Dieses Schema behandelt Gründe, die trotz Vorliegens einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben, sowie den Strafantrag und weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen als Prozessvoraussetzungen.

§ 24 StGB · § 28 II StGB · § 31 StGB · §§ 37, 186, 326 VI StGB · §§ 77 ff. StGB · § 77b StGB · § 77d StGB · § 78 StGB ·

I. Strafausschließungsgründe

Definition

Definition

Definition:

Gründe, die trotz Vorliegens einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat die Strafbarkeit ausschließen.

1. Persönliche Strafausschließungsgründe

Beispiel:

§ 28 II StGB (z.B. bei Teilnahme an einem Sonderdelikt)

2. Sachliche Strafausschließungsgründe

Beispiele:

§§ 37 (Hausfriedensbruch), 186 (üble Nachrede), 326 VI StGB (Umweltstraftaten)

II. Strafaufhebungsgründe

Definition

Definition

Definition:

Gründe, die eine bereits entstandene Strafbarkeit nachträglich entfallen lassen.

1. Rücktritt vom Versuch

Voraussetzungen:

§ 24 StGB (unbeendeter/beendeter Versuch, tätige Reue)

2. Rücktritt vom Versuch der Verbrechensbeteiligung

Voraussetzungen:

§ 31 StGB

3. Tätige Reue

Beispiele:

§§ 142 IV (Falschaussage), 158 I (Begünstigung), 261 (Geldwäsche), 306 (Brandstiftung) StGB

III. Strafantrag

Definition

Definition

Definition:

Eine Prozessvoraussetzung, die das Verfolgungsrecht der Staatsanwaltschaft begründet oder aufrechterhält.

1. Arten von Antragsdelikten

a) Absolute Antragsdelikte

Delikte, die nur auf Strafantrag verfolgt werden.

Beispiel: — § 123 II StGB (Hausfriedensbruch)

b) Relative Antragsdelikte

Strafantrag ist nur bei besonderer persönlicher Beziehung (z.B. Angehörige) zu stellen.

Beispiel: — § 247 StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen unter Angehörigen)

c) Eingeschränkte Antragsdelikte

Strafantrag grundsätzlich erforderlich, kann aber durch öffentliches Verfolgungsinteresse überwunden werden.

Beispiele: — §§ 230 (Körperverletzung), 248a (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) StGB

2. Berechtigung des Antragstellers

a) Der Verletzte

§ 77 StGB (soweit nicht minderjährig oder geschäftsunfähig)

b) Gesetzliche Vertreter

§ 77 III StGB (für Minderjährige oder Geschäftsunfähige)

c) Angehörige

§ 77 II StGB (wenn Antragserfordernis besteht und der Verletzte verstorben ist oder den Antrag nicht stellen kann)

3. Form und Frist

a) Form

Schriftlich oder zu Protokoll bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes oder dem Gericht (§ 158 StPO).

b) Frist

Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).

4. Rücknahme

Wirkung:

Ein einmal zurückgenommener Strafantrag kann nicht erneut gestellt werden (§ 77d StGB).

IV. Strafverfolgungshindernisse

Definition

Definition

Definition:

Umstände, die der Durchführung eines Strafverfahrens entgegenstehen und die Strafverfolgung unzulässig machen.

1. Verfolgungsverjährung

Voraussetzungen:

§ 78 StGB (Ablauf einer bestimmten Frist seit Beendigung der Tat, abhängig von der Strafandrohung).