Prüfungsschema
Strafausschließungs- / Strafaufhebungsgründe und Strafantrag
Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe + Strafantrag andere Strafverfolgungsvoraussetzungen §§ 142 IV, 158 I, 261, 306 StGB· § 123 II StGB · § 230 StGB · § 247 StGB · § 248 StGB · § 158 StPO Dieses Schema behandelt Gründe, die trotz Vorliegens einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben, sowie den Strafantrag und weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen als Prozessvoraussetzungen.
§ 24 StGB · § 28 II StGB · § 31 StGB · §§ 37, 186, 326 VI StGB · §§ 77 ff. StGB · § 77b StGB · § 77d StGB · § 78 StGB ·
I. Strafausschließungsgründe
Definition
Definition
Definition:
Gründe, die trotz Vorliegens einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat die Strafbarkeit ausschließen.
1. Persönliche Strafausschließungsgründe
Beispiel:
§ 28 II StGB (z.B. bei Teilnahme an einem Sonderdelikt)
2. Sachliche Strafausschließungsgründe
Beispiele:
§§ 37 (Hausfriedensbruch), 186 (üble Nachrede), 326 VI StGB (Umweltstraftaten)
II. Strafaufhebungsgründe
Definition
Definition
Definition:
Gründe, die eine bereits entstandene Strafbarkeit nachträglich entfallen lassen.
1. Rücktritt vom Versuch
Voraussetzungen:
§ 24 StGB (unbeendeter/beendeter Versuch, tätige Reue)
2. Rücktritt vom Versuch der Verbrechensbeteiligung
Voraussetzungen:
§ 31 StGB
3. Tätige Reue
Beispiele:
§§ 142 IV (Falschaussage), 158 I (Begünstigung), 261 (Geldwäsche), 306 (Brandstiftung) StGB
III. Strafantrag
Definition
Definition
Definition:
Eine Prozessvoraussetzung, die das Verfolgungsrecht der Staatsanwaltschaft begründet oder aufrechterhält.
1. Arten von Antragsdelikten
a) Absolute Antragsdelikte
Delikte, die nur auf Strafantrag verfolgt werden.
Beispiel: — § 123 II StGB (Hausfriedensbruch)
b) Relative Antragsdelikte
Strafantrag ist nur bei besonderer persönlicher Beziehung (z.B. Angehörige) zu stellen.
Beispiel: — § 247 StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen unter Angehörigen)
c) Eingeschränkte Antragsdelikte
Strafantrag grundsätzlich erforderlich, kann aber durch öffentliches Verfolgungsinteresse überwunden werden.
Beispiele: — §§ 230 (Körperverletzung), 248a (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) StGB
2. Berechtigung des Antragstellers
a) Der Verletzte
§ 77 StGB (soweit nicht minderjährig oder geschäftsunfähig)
b) Gesetzliche Vertreter
§ 77 III StGB (für Minderjährige oder Geschäftsunfähige)
c) Angehörige
§ 77 II StGB (wenn Antragserfordernis besteht und der Verletzte verstorben ist oder den Antrag nicht stellen kann)
3. Form und Frist
a) Form
Schriftlich oder zu Protokoll bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes oder dem Gericht (§ 158 StPO).
b) Frist
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).
4. Rücknahme
Wirkung:
Ein einmal zurückgenommener Strafantrag kann nicht erneut gestellt werden (§ 77d StGB).
IV. Strafverfolgungshindernisse
Definition
Definition
Definition:
Umstände, die der Durchführung eines Strafverfahrens entgegenstehen und die Strafverfolgung unzulässig machen.
1. Verfolgungsverjährung
Voraussetzungen:
§ 78 StGB (Ablauf einer bestimmten Frist seit Beendigung der Tat, abhängig von der Strafandrohung).