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Kommentar zitieren: Bearbeiter, Auflage, Randnummer
Kommentare sind die Quelle, bei der die meisten Fußnoten falsch werden — weil das Werk einen Herausgeber hat, die Stelle aber einen Bearbeiter. Diese Seite erklärt die Logik und die zwei Schreibweisen, die Lehrstühle verlangen.
Werk oder Bearbeiter zuerst?
Zitiert wird immer der Bearbeiter der Kommentierung, nie der Herausgeber allein. Zwei Schreibweisen sind verbreitet: Werk voran („Grüneberg/Ellenberger“) oder Bearbeiter voran („Ellenberger, in: Grüneberg“). Beide sind richtig — welche gilt, sagt das Merkblatt.
Bei mehrbändigen Kommentaren kommt der Band dazu, bei Großkommentaren häufig auch die Auflage im Kurzbeleg. Was einmal festgelegt ist, muss in allen Fußnoten gleich bleiben.
Grüneberg/Ellenberger, BGB, 83. Aufl. 2024, § 242 Rn. 3. Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 242 Rn. 3.
Paragraph und Randnummer
Kommentare werden nach Paragraph und Randnummer zitiert, nicht nach Seite. Beim Münchener Kommentar kommt das Gesetz in den Werktitel („MüKoBGB“), bei Kommentaren zu mehreren Gesetzen der Gesetzesname hinter den Paragraphen.
Die Form der Randnummer — „Rn.“, „Rdnr.“, „Rdn.“ — ist eine der sieben Entscheidungen, die ein Merkblatt trifft. Wer sie in der Arbeit wechselt, bekommt sie als Formfehler angestrichen.
MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl. 2022, § 242 Rn. 17. BeckOK BGB/Sutschet, 70. Ed. 1.5.2024, § 242 Rn. 5.
Häufige Fehler
- Herausgeber statt Bearbeiter nennen („Säcker, MüKoBGB“).
- Auflage im Vollbeleg vergessen oder im Literaturverzeichnis anders angeben als in der Fußnote.
- Bei Online-Kommentaren die Edition und den Stand weglassen — ohne Stand ist die Stelle nicht nachprüfbar.
- Kurzbeleg uneinheitlich: einmal mit, einmal ohne Auflage.
So macht es QuellenPilot
Du trägst den Kommentar einmal mit Herausgeber, Auflage und Jahr ein und beim Zitieren nur Bearbeiter, Paragraph und Randnummer. Werk-voran oder Bearbeiter-voran, Randnummernform und Kurzbeleg kommen aus dem gewählten Stil.
Im Literaturverzeichnis erscheint der Kommentar unter dem Herausgeber mit dem Zusatz „zit.: …“, wenn dein Merkblatt das verlangt. Der Prüfstand meldet fehlende Randnummern und uneinheitliche Kurzbelege über die ganze Arbeit.
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Kommentare richtig, ohne jede Fußnote nachzuschlagen
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