2. Staatsexamen · Zivilrecht

Arrest vor der Flucht nach Dubai

Bearbeitungszeit 5 Stunden · Examen

Sachverhalt

Rechtsanwältin R wird am Montag, dem 12. Oktober 2026, von der Mandantin Dr. Maria Kolb (M), wohnhaft in München, aufgesucht. M berichtet: Sie führte von 2021 bis Anfang 2026 eine Beziehung mit Thomas Brandt (B), wohnhaft in München. B stellte sich als erfolgreicher Immobilieninvestor vor. Im Frühjahr 2024 bot er M an, sich an einem Wohnbauprojekt „Isarterrassen“ in Freising zu beteiligen. Er legte eine Projektmappe mit Baugenehmigung, Finanzierungsplan und Renditeprognose von 9 % p. a. vor. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen; M wusste nicht, ob B das Projekt persönlich oder über eine Gesellschaft betreibt, und B trat ihr gegenüber stets im eigenen Namen auf. Auf dieser Grundlage überwies M am 15.04.2024 vom Konto bei der Sparkasse München 800.000 EUR und am 20.09.2024 weitere 400.000 EUR an B persönlich auf dessen Konto bei der Münchner Volksbank (IBAN endet auf …4711). Als Verwendungszweck war jeweils „Beteiligung Isarterrassen“ angegeben. M besitzt die Überweisungsbelege, die Projektmappe sowie E-Mails des B vom 02.04.2024 und 02.09.2024, in denen er den Baufortschritt und die Zahlungen von Handwerkern schildert.

Im Februar 2026 trennte sich M von B. Bei Nachfragen wich B aus. M ließ daraufhin durch ihren Bruder Jonas Kolb (J), Architekt, die Baubehörde Freising befragen. Laut schriftlicher Auskunft des Bauamts vom 14.09.2026 wurde für das Grundstück nie eine Baugenehmigung erteilt; ein Antrag des B wurde 2023 zurückgenommen, das Grundstück gehört einer Erbengemeinschaft, die nie an B verkaufen wollte. Die Auskunft liegt M im Original vor. J erklärt in einer von ihm unterschriebenen Erklärung vom 05.10.2026, B habe ihm gegenüber im Juli 2026 bei einem Treffen gesagt: „Das Projekt gab es nie, das Geld ist weg, ich setze mich ab.“ J ist bereit, dies eidesstattlich zu versichern. M erfuhr hiervon erst am 05.10.2026, als J ihr die Erklärung übergab. Abgesehen von den genannten E-Mails liegen keine schriftlichen Äußerungen des B vor, insbesondere keine Erklärung zur Täuschung oder zu seinen Absichten; was M über die Absichten des B weiß, beruht auf den Berichten von L und J.

Am 08.10.2026 teilte die Bekannte Lena Sommer (L), die bei der Münchner Volksbank arbeitet, M am Telefon vertraulich mit, B habe am Vortag in der Filiale angekündigt, sein Konto zum 30.10.2026 aufzulösen und den Kontostand (rund 640.000 EUR) bar bzw. per Überweisung auf ein Konto bei einer Bank in Dubai zu transferieren. L ist bereit, dies schriftlich zu bestätigen, fürchtet jedoch dienstrechtliche Folgen. Zudem erfuhr M von J, B habe seine Münchner Wohnung zum 31.10.2026 gekündigt und einen Flug nach Dubai für den 02.11.2026 gebucht. J hatte dies von B selbst erfahren, als dieser ihn am 09.10.2026 besuchte; die Buchungsbestätigung sah J dabei auf dem Tablet des B. Ein Kündigungsschreiben liegt nicht vor; es existiert nur die Mitteilung des B an J. Wo B ab dem 31.10.2026 wohnen wird, ist unbekannt; bis dahin ist er in München gemeldet. Weiteres Vermögen des B ist M nicht bekannt, ausgenommen ein auf B zugelassener Pkw (Zeitwert ca. 45.000 EUR). B hat in München keine Familie. Mit Dubai besteht nach Kenntnis der R kein Vollstreckungsabkommen.

M möchte B auf Zahlung von 1,2 Mio. EUR verklagen, aber vorab ihr Geld sichern. Sie erwägt außerdem, B anzuzeigen; ihr ist an schneller Sicherung gelegen, am liebsten ohne dass B vorher davon erfährt. M verfügt über liquide Mittel von rund 150.000 EUR, ihr Vermögen ist im Übrigen in einer Immobilie gebunden. Sie fragt, mit welchem Risiko ein Eilverfahren verbunden ist. Außerdem berichtet sie, B habe ihr am 15.06.2026 30.000 EUR in bar übergeben, ohne Quittung und mit den Worten „als Entschuldigung“. Bei der von ihr genannten Forderung von 1,2 Mio. EUR hat M diesen Betrag nicht abgezogen.

Die Aufnahme des Mandats ist erfolgt. Heute ist der 12.10.2026.

Bearbeitervermerk

Fertigen Sie im Auftrag der R:
1. ein Gutachten zur Zweckmäßigkeit und zu den Erfolgsaussichten der Sicherung der Forderung der M (Zuständigkeit, Arrestanspruch, Arrestgrund, Glaubhaftmachung, Verfahrensart, Vollziehung, Risiken, Alternativen);
2. den Antragsschriftsatz (Arrestantrag nebst Begründung und Glaubhaftmachungsmitteln, einschließlich Anträgen zu Vollziehung/Pfändung und Sicherheitsleistung);
3. ein Mandantenschreiben an M, das ihre Fragen verständlich beantwortet.
Rechtsstand ist der 12.10.2026. Zu unterstellen: Die Urkunden stammen von den jeweils angegebenen Ausstellern; die Projektmappe wurde von B erstellt und übergeben, die darin enthaltene „Baugenehmigung“ ist inhaltlich unrichtig. Die Zahlungen sind unstreitig. Verjährung ist nicht zu prüfen. Auf internationale Zuständigkeit ist kurz einzugehen, Fragen der Vollstreckung in Dubai sind nur knapp zu behandeln. Vorpfändung, persönlicher Arrest und strafprozessuale Alternativen sind nur kurz zu behandeln. Strafrechtliche Fragen (§ 263 StGB) sind nur als Anspruchsgrundlage über § 823 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen. Steuerrecht bleibt außer Betracht. Ist ein Antrag nicht zweckmäßig, ist dies zu begründen. Sachverhaltslücken sind in Hilfsüberlegungen zu behandeln.

Quelle: Eigenentwurf