1. Staatsexamen · Zivilrecht
Der voreilige Retter
Bearbeitungszeit 2 Stunden · Mittel
Sachverhalt
Der Kaufmann A ist Eigentümer einer geräumigen Eigentumswohnung in einem großen Mehrfamilienhaus in München. Im August 2023 befindet sich A auf einer ausgedehnten, dreiwöchigen Urlaubsreise in Italien. Den Schlüssel zu seiner Wohnung hat er vor seiner Abreise niemandem hinterlassen. Der Angestellte B bewohnt die Wohnung direkt gegenüber von A auf demselben Stockwerk. Die beiden haben ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis, ohne jedoch eng befreundet zu sein.
Am späten Abend des 15. August 2023 bemerkt B, dass eine erhebliche Menge Wasser unter der Wohnungstür des A hindurch in das gemeinsame Treppenhaus fließt. Der Teppichboden im Flur ist bereits stark durchnässt und das Wasser droht, in das darunterliegende Stockwerk zu sickern. B versucht sofort, A telefonisch zu erreichen, was jedoch fehlschlägt, da A sein Mobiltelefon ausgeschaltet hat. B erkennt, dass schnelles Handeln erforderlich ist, um einen noch größeren Wasserschaden am Gebäude abzuwenden.
B weiß, dass sich nur zwei Straßen weiter der Betrieb eines professionellen und rund um die Uhr geöffneten Schlüsseldienstes befindet. Ein kurzer Anruf dort hätte dazu geführt, dass ein erfahrener Monteur innerhalb von maximal zehn Minuten vor Ort gewesen wäre. Dieser hätte die Wohnungstür des A mit Spezialwerkzeug völlig beschädigungsfrei öffnen können. B ist diese sichere und schnelle Möglichkeit durchaus bewusst.
Dennoch entscheidet sich B aus einer spontanen Aufregung heraus, die Sache sofort selbst in die Hand zu nehmen. Er nimmt auf dem Flur Anlauf und tritt die massive Holztür der Wohnung des A mit voller Wucht ein. Durch den heftigen Tritt splittert das Holz des Türrahmens und des Türblatts erheblich. Die Tür springt krachend auf.
Als B die dunkle Wohnung hastig betritt, rutscht er auf den nassen Fliesen im Eingangsbereich aus. Er stürzt unglücklich und fällt mit der rechten Hand in die scharfen Holzsplitter der frisch zerstörten Tür. Dabei zieht er sich eine tiefe und stark blutende Schnittwunde zu. Ungeachtet seiner Schmerzen eilt B in das Badezimmer des A, wo ein defekter Waschmaschinenschlauch die Ursache der Überschwemmung ist. B dreht den Hauptabsperrhahn zu und stoppt so den weiteren Wasseraustritt.
Anschließend begibt sich B umgehend in die Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses. Die tiefe Schnittwunde muss operativ versorgt und genäht werden. Die medizinischen Heilbehandlungskosten, die B privat in Rechnung gestellt werden und die nicht von einer Versicherung gedeckt sind, belaufen sich auf insgesamt 1.200 Euro. A muss nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub die zerstörte Wohnungstür durch einen Fachbetrieb reparieren lassen. Hierfür fallen angemessene Reparaturkosten in Höhe von 400 Euro an.
B verlangt von A die Erstattung seiner Behandlungskosten in Höhe von 1.200 Euro. Er ist der Ansicht, er habe schließlich im Interesse des A gehandelt und diesen vor einem massiven, weitaus teureren Wasserschaden bewahrt. Die Verletzung sei ein Opfer, das er für A erbracht habe und das A ihm nun ersetzen müsse.
A weigert sich strikt, den Betrag zu zahlen. Er hält dem B vor, dass dessen brachiales Vorgehen völlig überzogen gewesen sei. B hätte zwingend den Schlüsseldienst rufen müssen. Dann wäre die Tür unbeschädigt geblieben und B hätte sich auch nicht verletzt. Im Gegenzug verlangt A von B den Ersatz der 400 Euro für die Reparatur der Wohnungstür.
Bearbeitervermerk
In einem umfassenden Rechtsgutachten sind folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1: Hat B gegen A einen Anspruch auf Zahlung von 1.200 Euro?
Frage 2: Hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 400 Euro?
Auf etwaige landesrechtliche Vorschriften (insbesondere das Polizeirecht) ist nicht einzugehen. Es ist davon auszugehen, dass A den Ersatz der Schäden an seiner Wohnungstür im eigenen Namen verlangen kann; wohnungseigentumsrechtliche Fragen sind nicht zu prüfen.
Quelle: Eigenentwurf (Fall frei erfunden; Problemstellung angelehnt an gängige Examensprobleme)