1. Staatsexamen · Zivilrecht

Der falsche Kunstexperte

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Sachverhalt

Der Kaufmann K betreibt in der belebten Innenstadt eine gut gehende und stadtbekannte Kunstgalerie. Die Galerie zieht täglich zahlreiche Kunstinteressierte und Sammler an, weshalb K dringend Unterstützung bei den anfallenden Alltagsaufgaben benötigt. Am 10. Januar stellt sich der M bei K vor und bewirbt sich um eine Aushilfsstelle. M legt dabei einen professionell gefälschten Studentenausweis vor, der ihn als 21-jährigen Studenten der Kunstgeschichte im fünften Fachsemester ausweist. In Wahrheit ist M erst 17 Jahre alt und besucht noch das örtliche Gymnasium.

K, der von dem souveränen Auftreten des M beeindruckt ist, glaubt den Angaben. Er stellt M als Aushilfe ein und erteilt ihm die mündliche Erlaubnis, für den alltäglichen Galeriebedarf Büromaterialien und einfache Bilderrahmen bei lokalen Händlern im Namen des K einzukaufen.

In den folgenden Wochen, von Mitte Januar bis Ende Februar, sucht M mehrfach das Geschäft des etablierten Kunsthändlers V auf. V ist ein renommierter Händler für Künstlerbedarf und kleinere Kunstobjekte, mit dem K schon in der Vergangenheit gelegentlich zusammengearbeitet hat. Zunächst kauft M dort vereinbarungsgemäß Bilderrahmen und gibt dabei stets an, für die Galerie des K zu handeln. V notiert sich die Käufe sorgfältig und schickt die Rechnungen wie üblich an K.

Ende Februar fasst M den Entschluss, das Sortiment der Galerie eigenmächtig aufzuwerten. Ohne Rücksprache mit K kauft M bei V an vier verschiedenen Tagen jeweils kleine Bronzestatuen zum Preis von je 200 €. Auch hierbei tritt M im Namen des K auf. V geht davon aus, dass M hierzu befugt ist, und sendet die Rechnungen über die Statuen an K.

In der Galerie des K ist die Buchhalterin B angestellt. Sie hat von K die strikte Anweisung, alle eingehenden Rechnungen bis zu einem Betrag von 500 € unbesehen zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. B überweist daher die Beträge für die Bronzestatuen an V.

K selbst kontrolliert seine Kontoauszüge in dieser Zeit aus Nachlässigkeit nicht. Bei einer kurzen Durchsicht der Abbuchungen hätte er die Zahlungen für die Statuen sofort bemerkt und den M stoppen können. V, der die pünktlichen Zahlungseingänge registriert, ist fest davon überzeugt, dass K die Kunstkäufe des M billigt.

Am 5. März besucht M erneut das Geschäft des V. Dieses Mal fällt sein Blick auf das Ölgemälde Sonnenuntergang, das von einem aufstrebenden lokalen Künstler stammt und mit einem Preis von 1.200 € ausgezeichnet ist. Das Gemälde ist ein echtes Unikat und besticht durch seine leuchtenden Farben. M möchte K mit diesem besonderen Stück überraschen und ist sich sicher, dass dieses Werk perfekt in die aktuelle Ausstellung der Galerie passen würde. Er erklärt gegenüber V voller Überzeugung: Das Gemälde kaufe ich für die Galerie des K. V, der aufgrund der bisherigen reibungslosen Abläufe keine Zweifel an der Bevollmächtigung des M hat, ist einverstanden. Er übergibt das Gemälde an M. M transportiert das Bild vorsichtig in die Galerie des K und stellt es dort im hinteren Lagerraum ab.

Am 10. März erhält K die Rechnung des V über 1.200 €. Da dieser Betrag das Limit der Buchhalterin B von 500 € überschreitet, legt sie die Rechnung dem K zur Prüfung vor. K ist entsetzt. Er eilt in den Lagerraum, entdeckt das Gemälde und stellt M sofort zur Rede. M bricht zusammen und gesteht, dass er weder Kunstgeschichte studiert noch volljährig ist, sondern ein 17-jähriger Schüler.

Daraufhin verfasst K am 12. März einen Brief an V. Darin erklärt er: Ich verweigere jegliche Zahlung. Ich habe M niemals bevollmächtigt, Kunstwerke für mich zu erwerben.

V besteht auf Zahlung des Kaufpreises durch K. K habe den Rechtsschein selbst gesetzt. Hilfsweise wendet sich V am 15. März an M und verlangt von diesem die 1.200 €. Die Eltern des M, die weder von der Aushilfstätigkeit noch von den Einkäufen ihres Sohnes etwas wussten, verweigern ausdrücklich jede Zustimmung zu den Handlungen ihres Sohnes.

Schließlich fordert V am 20. März von K die Herausgabe des Gemäldes, falls er schon kein Geld bekomme. K entgegnet knapp: Das Bild steht nun in meiner Galerie. Ich habe den Besitz daran und werde es nicht freiwillig herausgeben. K beharrt auf seinem Standpunkt und verweist V des Hauses. Die Fronten zwischen den Parteien sind damit endgültig verhärtet.

Bearbeitervermerk

Erstellen Sie ein Rechtsgutachten, in dem die folgenden Fragen gutachterlich geprüft werden:
Frage 1: Kann V von K Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 1.200 € verlangen?
Frage 2: Kann V von M Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 1.200 € verlangen?
Frage 3: Kann V von K Herausgabe des Gemäldes verlangen?
Hinweis: Soweit in Frage 1 ein Anspruch des V gegen K bejaht wird, ist für die Bearbeitung der Fragen 2 und 3 hilfsgutachterlich davon auszugehen, dass kein wirksamer Kaufvertrag zwischen V und K zustande gekommen ist. Handelsrechtliche Vorschriften (insbesondere §§ 54 ff. HGB), deliktische Ansprüche und die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags zwischen K und M sind nicht zu prüfen. Die Bearbeitungszeit beträgt 300 Minuten.

Quelle: Eigenentwurf (Fall frei erfunden; Problemstellung angelehnt an gängige Examensprobleme)