1. Staatsexamen · Strafrecht

Der Trick an der Kasse

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Sachverhalt

Der Kaufmann O betreibt in der Innenstadt von München einen großen Elektronikfachmarkt namens „Tech-Welt“. Um Personalkosten zu sparen und den Bezahlvorgang zu beschleunigen, hat O im Ausgangsbereich neben den regulären, mit Kassenpersonal besetzten Bändern auch mehrere Selbstbedienungskassen (SB-Kassen) aufstellen lassen. Bei diesen Terminals scannen die Kunden die ausgewählten Waren selbst ein und bezahlen anschließend bargeldlos am Automaten. O vertraut dabei grundsätzlich darauf, dass die Kunden die Artikel ordnungsgemäß scannen. Eine ständige Überwachung der SB-Kassen durch Mitarbeiter findet nicht statt.

Am 12. Oktober 2023 betritt der Student Anton (A) den Markt des O. Er hat es auf einen hochwertigen Bluetooth-Lautsprecher der Marke „SoundPro“ abgesehen, der im Regal mit einem Verkaufspreis von 150 Euro ausgezeichnet ist.

Da A momentan knapp bei Kasse ist, fasst er einen Plan, um den Lautsprecher deutlich günstiger zu erhalten. Er begibt sich zunächst in die Zubehörabteilung und nimmt ein einfaches Ladekabel aus dem Regal, das lediglich 5 Euro kostet. In einem unbeobachteten Moment löst A das Preisetikett mit dem aufgedruckten Strichcode von der Pappverpackung des Ladekabels ab. Anschließend klebt er dieses Etikett passgenau und fest über den originalen Strichcode auf der Verpackung des Bluetooth-Lautsprechers. Das neue Etikett lässt sich nun nicht mehr zerstörungsfrei ablösen. A ist sich bewusst, dass er durch das Überkleben den Anschein erweckt, der Lautsprecher sei vom Markt regulär mit 5 Euro bepreist worden.

Mit dem derart präparierten Lautsprecher begibt sich A zu einer der SB-Kassen. Er scannt den aufgeklebten Strichcode des Ladekabels am Lesegerät der Kasse ein. Das Display der Kasse zeigt daraufhin erwartungsgemäß den Artikel „Ladekabel“ und einen zu zahlenden Betrag von 5 Euro an. A bezahlt die 5 Euro mit seiner EC-Karte. Anschließend verlässt er unbehelligt den Markt und nimmt den Lautsprecher mit nach Hause, um ihn dort dauerhaft selbst zu nutzen.

Zwei Tage später, am 14. Oktober 2023, besucht Bert (B), ein Bekannter des A, denselben Elektronikmarkt. B hat es auf ein neues Smartphone im Wert von 800 Euro abgesehen.

Die hochwertigen Smartphones werden in verschlossenen Glasvitrinen aufbewahrt. B beobachtet, dass der 16-jährige Schülerpraktikant (P) gerade damit beschäftigt ist, in der Nähe der Vitrinen Zubehör in die Regale einzuräumen. P hat von O für seine tägliche Arbeit einen Schlüssel für die Vitrinen erhalten, um bei Bedarf neue Ware aus dem Lager in die Vitrinen nachzufüllen. O hatte P jedoch am ersten Tag seines Praktikums ausdrücklich und unmissverständlich angewiesen, niemals selbstständig Waren aus den Vitrinen herauszugeben, gleich an wen; dies sei aus Sicherheitsgründen ausschließlich den fest angestellten Verkäufern gestattet.

B geht zielstrebig auf P zu und tritt äußerst selbstbewusst auf. Er behauptet wahrheitswidrig: „Ich bin Mitarbeiter der zentralen IT-Abteilung. Der Filialleiter hat mich geschickt. Ich soll das neue Smartphone-Modell aus der Vitrine für ein dringendes Software-Update kurz mit ins Büro nehmen. Bitte gib mir das Gerät sofort heraus, der Chef wartet schon.“

Der unerfahrene P ist von dem forschen Auftreten des B eingeschüchtert. Er glaubt den Angaben des B vollumfänglich und möchte den vermeintlichen Kollegen nicht aufhalten oder verärgern. P schließt die Glasvitrine auf, entnimmt das Smartphone und überreicht es dem B. B bedankt sich kurz, steckt das Smartphone in seine Jackentasche und verlässt zügig den Markt. Er plant von Anfang an, das Gerät im Internet gewinnbringend zu verkaufen und den Erlös für sich zu behalten.

Am 16. Oktober 2023 trifft A sich mit seinem Freund Christian (C). A erzählt C detailgetreu und wahrheitsgemäß, wie er durch das Überkleben des Etiketts an den Lautsprecher gelangt ist. C ist von der Geschichte amüsiert. Da er ohnehin einen neuen Lautsprecher für sein WG-Zimmer sucht, bietet er A an, ihm das Gerät für 50 Euro abzukaufen. A ist einverstanden und übergibt C den Lautsprecher im Austausch gegen einen 50-Euro-Schein. C nimmt das Gerät in dem Bewusstsein an sich, dass es aus der Tat des A stammt. Er freut sich über das Schnäppchen und plant, den Lautsprecher dauerhaft zu behalten.

Bearbeitervermerk

Erstatten Sie ein strafrechtliches Gutachten, in dem Sie die Strafbarkeit von A, B und C nach dem Strafgesetzbuch (StGB) prüfen.
Eventuell erforderliche Strafanträge sind als gestellt anzusehen. Auf die §§ 267, 269, 274 StGB sowie auf Konkurrenzen ist nicht einzugehen.

Wie haben sich A, B und C nach dem StGB strafbar gemacht?

Quelle: Eigenentwurf (Fall frei erfunden; Problemstellung angelehnt an gängige Examensprobleme)