1. Staatsexamen · Strafrecht
Der panische Kneipengast
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Sachverhalt
Anton (A) und Bernd (B) sind ehemalige Geschäftspartner und mittlerweile tief verfeindet. Grund hierfür ist eine gescheiterte Unternehmung, aus der B dem A noch 5.000 Euro schuldet. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu lautstarken Auseinandersetzungen, bei denen B dem A auch körperliche Gewalt androhte. A weiß zudem aus sicherer Quelle, dass B stets ein griffbereites Springmesser in der Innentasche seiner Jacke mit sich führt und als äußerst aufbrausend gilt.
Am Freitag, den 12. April 2024, besucht A gegen 22:30 Uhr die gut besuchte Gaststätte Zum kühlen Krug in F-Stadt. Er sitzt allein an der Theke und trinkt ein Bier.
Gegen 23:00 Uhr betritt B zufällig ebenfalls das Lokal. Als B den A erblickt, fasst er einen spontanen Entschluss: Er möchte die alten Streitigkeiten begraben und A als Friedensangebot eine teure kubanische Zigarre anbieten, die er in einem metallenen Zigarrenetui in seiner linken Jackeninnentasche aufbewahrt. B geht zügigen Schrittes auf A zu. Als er nur noch einen Meter von A entfernt ist, ruft B laut: Jetzt ist es endgültig vorbei mit uns beiden! Gleichzeitig greift er mit einer schnellen, ruckartigen Bewegung in seine linke Jackeninnentasche, um das Zigarrenetui hervorzuholen.
A, der die Worte des B hört und die schnelle Handbewegung sieht, erinnert sich sofort an das Springmesser des B. Aufgrund der Gesamtumstände – der Sekundenbruchteile, des Zusammentreffens von Ruf, dem Griff in die Jacke und dem bekannten Messer – ist der Irrtum des A in dieser Situation unvermeidbar. Er geht fest davon aus, dass B im Begriff ist, das Messer zu ziehen, um ihn damit niederzustechen. A sieht keinen anderen Ausweg, als dem vermeintlichen Angriff zuvorzukommen. Um sich zu schützen, holt A aus und schlägt dem B mit der flachen Hand wuchtig gegen die Nase.
B, der mit keinerlei Gegenwehr gerechnet hat, taumelt zurück, stürzt zu Boden und bleibt benommen liegen. Er erleidet eine schmerzhafte Nasenbeinfraktur, die ärztlich behandelt werden muss. Das Zigarrenetui fällt klappernd zu Boden. A erkennt nun, dass B gar kein Messer ziehen wollte, und weicht erschrocken zwei Schritte zurück. Der vermeintliche Angriff des B ist damit objektiv widerlegt.
Der Wirt Christian (C), ein enger Freund des B, hat den Vorfall von der anderen Seite der Theke aus beobachtet. C hat nicht mitbekommen, was zuvor gesprochen wurde, sah aber den wuchtigen Schlag des A. Da B bereits wehrlos am Boden liegt, erkennt C, dass von A aktuell keine weitere Gefahr für B ausgeht. Dennoch packt C die Wut. Er will sich an A für die Verletzung seines Freundes rächen.
C greift nach einem massiven hölzernen Nudelholz, das er zur Verteidigung unter der Theke aufbewahrt, stürmt hinter dem Tresen hervor und rennt auf A zu. Dabei brüllt er: Dafür schlage ich dir den Schädel ein!
A sieht den heranstürmenden C. C holt mit dem Nudelholz zu einem wuchtigen Schlag auf den Kopf des A aus. A, der in seiner Jugend jahrelang Kampfsport betrieben hat, ist dem C körperlich weit überlegen. Es wäre A ein Leichtes, den Schlag des C mit einem gezielten, für C ungefährlichen Abwehrgriff zu blockieren und C das Nudelholz schmerzfrei zu entwinden. Allerdings gerät A durch den plötzlichen und brutalen Angriff des C in absolute Panik. Aus hochgradiger Furcht und tiefem Schrecken über den heransausenden Holzprügel verliert A völlig die Nerven. Er denkt in dem Moment an nichts anderes als daran, sich irgendwie zu schützen, sodass ihm der Abwehrgriff gar nicht in den Sinn kommt.
Anstatt den milderen Abwehrgriff anzuwenden, greift A blindlings nach einem massiven, zwei Kilogramm schweren Aschenbecher aus Glas, der auf dem Tresen steht. Mit voller Wucht schlägt A dem C den Aschenbecher gegen die Schläfe, um den Angriff abzuwehren.
C wird von dem schweren Glasaschenbecher am Kopf getroffen. Er erleidet eine tiefe Platzwunde und eine schwere Gehirnerschütterung, woraufhin er das Nudelholz fallen lässt und wimmernd zusammenbricht. A, der nun realisiert, was er angerichtet hat, verlässt fluchtartig die Gaststätte.
Bearbeitervermerk
Prüfen Sie gutachterlich die Strafbarkeit des A nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Auf Fahrlässigkeitsdelikte (§§ 222, 229 StGB) und auf Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) ist nicht einzugehen. Die Strafbarkeit des B und des C ist nicht zu prüfen. Eventuell erforderliche Strafanträge sind form- und fristgerecht gestellt.
Wie hat sich A nach dem StGB strafbar gemacht?
Quelle: Eigenentwurf (Fall frei erfunden; Problemstellung angelehnt an gängige Examensprobleme)