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BGH-Urteil zitieren

Rechtsprechung ist in juristischen Hausarbeiten die häufigste Quelle — und die, bei der Merkblätter am weitesten auseinandergehen. Diese Seite zeigt die Grundform, die üblichen Varianten und was dein Lehrstuhl dazu meist verlangt.

Die Grundform in der Fußnote

Ein Urteil wird mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Fundstelle belegt. Die Fundstelle ist die Zeitschrift oder amtliche Sammlung, in der die Entscheidung abgedruckt ist; die genaue Seite oder Randnummer kommt hinten dran.

Ob Datum und Aktenzeichen in der Fußnote stehen oder nur die Fundstelle, entscheidet das Merkblatt. Verbreitet ist die kurze Form mit Fundstelle; die vollständige Form findet sich vor allem bei Dissertationen und in der Praxis.

BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, NJW 2020, 1520 (1522).
Vollform: Gericht, Entscheidungsart und Datum, Aktenzeichen, Fundstelle mit Anfangsseite und zitierter Seite in Klammern.

Kurzform und amtliche Sammlung

Viele Lehrstühle erlauben die Kurzform mit Fundstelle allein: „BGH NJW 2020, 1520 (1522)“. Ist die Entscheidung in der amtlichen Sammlung abgedruckt, hat diese Vorrang: „BGHZ 225, 59 (63)“.

Bei Entscheidungen aus Datenbanken ohne Zeitschriftenfundstelle wird nach Randnummern zitiert: „BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, Rn. 14“. Ob es „Rn.“, „Rdnr.“ oder „Rdn.“ heißt, steht im Merkblatt.

BGHZ 225, 59 (63); BGH NJW 2020, 1520 (1522); BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, Rn. 14.

Die drei häufigsten Fehler

  • Rechtsprechung hinter die Literatur setzen. In der Kettenfußnote steht die Rechtsprechung zuerst, innerhalb davon nach Gerichtsrang und Datum.
  • Die zitierte Seite vergessen. „NJW 2020, 1520“ belegt die Entscheidung, nicht die Stelle — die Klammerseite gehört dazu.
  • Entscheidungen ins Literaturverzeichnis aufnehmen. Rechtsprechung wird nur in den Fußnoten belegt; ein eigenes Rechtsprechungsverzeichnis verlangen nur wenige Lehrstühle.

So macht es QuellenPilot

Du legst die Entscheidung einmal an — Gericht, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle — und wählst das Merkblatt deines Lehrstuhls. Ob daraus „BGH NJW 2020, 1520“ oder die Vollform mit Datum wird, entscheidet der gewählte Stil, nicht du bei jeder Fußnote.

In der Kettenfußnote sortiert QuellenPilot die Rechtsprechung automatisch nach vorn und nach Gerichtsrang; der Prüfstand meldet, wenn eine Fundstelle ohne Seite oder Randnummer dasteht. Rechtsprechung bleibt aus dem Literaturverzeichnis draußen, es sei denn, dein Stil verlangt ein eigenes Verzeichnis.

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